Unterhalt
Im ersten Jahr nach der Trennung steht nach dem gesetzgeberischen Willen zunächst niemand vor dem nichts. Jedenfalls für das erste Trennungsjahr soll alles beim Alten bleiben, d.h. die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Ehe sollen dem bedürftigen bzw. geringer verdienenden Ehegatten möglichst erhalten bleiben.
Reduzierungen und auch eine Begrenzung des Unterhalts sind mit zunehmender Trennungszeit, nach Einreichung eines Scheidungsantrags oder gar nach rechtskräftiger Scheidung möglich, denn dann erhöht sich die Eigenverantwortung. Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Einschränkungen, wie höhenmäßige Begrenzung und Befristung des Unterhalts bis zu einem kompletten Entfallen des Unterhalts, bspw. bei kurzer Ehedauer oder Verwirkung, vor. Stets ist dies aber eine Frage des konkreten Einzelfalls, generelle Regeln gibt es nicht. Deshalb ist vor allem hier der Rat Ihrer Fachanwältin für Familienrecht geboten.
Unterhalt und Erwerbspflicht
Hierüber, aber auch über die Anforderungen an die Erwerbspflicht, etwa nach längerer Berufslosigkeit wegen Kinderbetreuung oder Krankheit, berät Sie die Fachanwältin für Familienrecht.
Wir vertreten Ihre Interessen rund um das Thema Unterhalt!
Sie können sich mit Ihren Fragen zum Fachgebiet Unterhalt jederzeit an uns wenden. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf. Sprechen Sie uns an!
Trennungsunterhalt
Frühe Geltendmachung
Die frühe Einschaltung der Fachanwältin für Familienrecht ist ratsam, wenn Unterhalt in Rede steht. Denn der Anspruch entsteht nicht von selbst, sondern muss in der richtigen Form geltend gemacht werden und die sog. In-Verzug-Setzung muss beweisbar sein.
Anrechenbare Abzüge für den Unterhaltspflichtigen
Aber auch der oder die Unterhaltspflichtige sollte sich frühzeitig informieren, welche Zahlung tatsächlich geschuldet ist, welche Abzüge beim Einkommen zu berücksichtigen sind, ob das Alter der Kinder oder sonstige Umstände eine Erwerbspflicht des anderen Ehegatten erfordern etc., denn in längerfristigen Überzahlungen von Unterhalt kann ein Anerkenntnis liegen.
Fachanwaltliche Beratung vor schriftlichem Anerkenntnis
Vor Fixierung in schriftlicher Form, gerade durch einen notariellen Vertrag, sollte unbedingt die Fachanwältin für Familienrecht aufgesucht werden, die auch über die vorstehenden Punkte hinaus kompetent und umfassend unter Berücksichtigung aktuellster Rechtsprechung berät, so dass finanzielle Nachteile vermieden werden.
Nachehelicher Unterhalt
Nachehelich ist der Unterhalt nach rechtskräftiger Ehescheidung. Hinter diesem einfachen Satz verbergen sich viele Probleme, die durch frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Familienrecht gelöst werden.
Geltendmachung, unterhaltsrechtliche Tatbestände
So muss nachehelicher Ehegattenunterhalt gesondert, d.h. erneut geltend gemacht werden, da es sich um einen eigenständigen Anspruch handelt. Das Gesetz bietet eine Kasuistik verschiedener Unterhaltstatbestände, deren Voraussetzungen der Fachanwalt für Familienrecht abschätzen und damit frühzeitig für Rechtssicherheit sorgen kann.
Bewerbungsbemühungen, Verschweigen von Einkünften, Aufnahme einer neuen Partnerschaft
Welchen Umfang müssen Bewerbungsbemühungen haben, wenn der Unterhalt weiter beansprucht werden soll bzw. - aus Sicht des Unterhaltspflichtigen – der Anspruch abgewehrt werden soll?
Was passiert, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte weitere Einkünfte oder die Aufnahme einer Partnerschaft verschweigt?
Wann überhaupt ist eine neue Partnerschaft unterhaltsschädlich?
Die Beantwortung dieser und unzähliger anderer Fragen des Unterhaltsrechts sind tägliche Arbeit in der Kanzlei am Maschsee.
Darum: Sprechen Sie uns an!
Kindesunterhalt
Düsseldorfer Tabelle
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
So weit, so gut!
Die Tabelle kann von jedem Betroffenen und Interessierten eingesehen werden. Die Anwendung bereitet allerdings zahlreiche Schwierigkeiten, die sich durch Einschaltung eines Fachanwalts für Familienrecht lösen lassen.
Celler Leitlinien, Probleme bei minderjährigen Kindern
So ist nicht nur die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich, sondern in den Bezirken der jeweiligen Oberlandesgerichte – für Hannover das Oberlandesgericht Celle - gelten auch deren Leitlinien, die von den jeweiligen Unterhaltssenaten entwickelt wurden.
Die Umrechnung eines alten Titels, in dem noch der sog. Regelunterhalt festgelegt ist, auf aktuellen Mindestunterhalt kann erforderlich sein.
Bei Änderungen der finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen ebenso wie bei Hinzutreten weiterer Kinder aus neuer Beziehung ist der Unterhalt auf alle Kinder zu verteilen, bei engen Verhältnissen kann eine quotenmäßige Kürzung bei allen Kindern die Folge sein.
Unterhalt volljähriger Kinder
Auch volljährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch, der sich nach den Einkünften beider Eltern richtet, auch wenn das Kind noch bei einem Elternteil lebt. Das Kindergeld steht dem Kind selbst zu und kürzt den Anspruch. Wie lange und wie viel zu zahlen ist bzw. beansprucht werden kann, klärt der Fachanwalt für Familienrecht.
Elternunterhalt
Situation
Wenn Eltern bedürftig werden, weil das Renteneinkommen und Vermögen etwa für eine Heimunterbringung nicht reicht, treten oft die Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit, früher Sozialämter, an die Angehörigen heran. Fragebögen sollen ausgefüllt und auch Belege, etwa zum Vermögen, vorgelegt werden. Entsprechendes wird sogar für nichteheliche Lebenspartner gefordert.
Selbstbehalt und Vermögensfreibeträge
Wie berechtigt diese Forderungen sind, welcher Anspruch im Verhältnis von Eltern zu Kindern überhaupt besteht, sollte frühzeitig mit dem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden. Dieser klärt auf über die hohen Freibeträge bei laufenden Einkünften der „Kinder“ - den Selbstbehalt - und die hohen Grenzen für den Einsatz von Vermögen. Auch kann es vorrangige unterhaltsberechtigte Enkelkinder oder vorrangige und gleichrangige weitere Unterhaltspflichtige geben, sodass unberechtigte Ansprüche ganz oder teilweise abgewehrt werden können.
Restriktive Handhabung durch die Rechtsprechung
Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung behandelt diese Unterhaltsansprüche äußerst restriktiv.
Deshalb: Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fachanwalt für Familienrecht!