Familienrecht

Die familienrechtliche Tätigkeit umfasst die tägliche fachanwaltliche Bearbeitung von

  • nationalen und internationalen Ehescheidungen
  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Partnerschaftsverträgen
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Umgangsrecht und Sorgerecht
  • Kindschaftssachen
  • Vermögensausgleich
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der Renten)
  • Namensrecht

  Weitere Mandatsfelder

  • erbrechtliche und steuerrechtliche Bezüge des Familienrechts
  • internationale Familiensachen
  • Betreuungsrecht (einschließlich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht)

Warum zum Fachanwalt für Familienrecht?

Im juristischen Studium und Referendariat lernt die angehende Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt die Grundlagen aller Rechtsgebiete. Fundiertes Spezialwissen, etwa im Familienrecht, kann schon zeitlich nicht vermittelt werden.

Die zugelassene Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt kann aber in umfangreichen Fachanwaltslehrgängen mit schriftlichen Prüfungen und bei Nachweis einer festgelegten Anzahl bearbeiteter gerichtlicher und außergerichtlicher Fälle den Fachanwaltstitel erwerben.

Diese praktischen Erfahrungen und regelmäßige Fortbildungen, die von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert werden, gewährleisten, dass Ihre Fachanwältin stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert ist, Kontakt zu allen Gerichten bundesweit hat und auch in schwierigen prozessualen Situationen sofort angemessen reagieren kann.

Fazit: Für Ihr gutes Geld erhalten Sie hier guten Rat