Vermögensausgleich

Fehler bei der Vermögensabwicklung

Fehler bei der Vermögensabwicklung anlässlich von Trennung und Scheidung, aber auch schon während der Ehe, wenn noch alles „eitel Sonnenschein“ ist, können gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Frühzeitiger Rechtsrat des erfahrenen Familienrechtlers ist daher auch hier angesagt.

Zeitpunkt des Scheidungsantrags

Sollte Vermögen sofort aufgeteilt oder ein Scheidungsantrag zuvor gestellt werden? Wie bereits erläutert, markiert der Scheidungsantrag das Ende der Ehe auch in vermögensrechtlicher Hinsicht.
Wie wichtig dies ist, sollten Sie sich rechtzeitig von ihrem Fachanwalt für Familienrecht erläutern lassen, bevor Konten oder Lebensversicherungsverträge aufgelöst werden und das Guthaben verteilt wird.

Hilft die Gütertrennung?

Nutzt eine Gütertrennung, d.h. der Gang zum Notar mit Zusatzkosten, damit ich nicht für die Schulden des anderen hafte?
Auch über diesen weit verbreiteten Irrtum, die Konsequenzen und alternative Möglichkeiten klärt ihr Fachanwalt für Familienrecht gern auf, und dies schon während bestehender Ehe.
Grds. gilt nämlich in der Ehe eine Gütertrennung und nur der Zugewinn, d.h. der Hinzuerwerb während der Ehe, wird ausgeglichen.

Wie viele Ausnahmen es gibt – wie Erbschaften und Schenkungen von Eltern – wie der Zugewinnausgleich berechnet wird und alles andere rund um Vermögen und Schulden, erfahren Sie in der Fachanwaltskanzlei für Familienrecht am Maschsee.