Umgangsrecht

Bedeutung des Umgangsrechts

Umgangsrecht ist das Pendant zur elterlichen Sorge bzw. dem Hauptaufenthaltsort des Kindes, der meist bei einem Elternteil liegt. Hintergrund ist die Überlegung, dass ein regelmäßiger Wechsel des Aufenthaltsortes, etwa im Wochenrhythmus, eine große Belastung für die Kinder darstellt.
Bei etwa gleichen Erziehungsanteilen und gleich engen Bindungen kann jedoch ein solches Wechselmodell sinnvoll sein und im Interesse der Kinder liegen. Hiervon können auch die Eltern profitieren, die sich damit gegenseitig entlasten.

Altersüblicher Umgang

Durch die Rechtsprechung und durch Kinderpsychologen ist der sog. altersübliche Umgang herausgebildet worden, der sich nach dem Alter der Kinder richtet. Aber auch Großeltern oder sonstige Bezugspersonen können ein eigenes Umgangsrecht haben.

Kontaktabbruch

Die Einschaltung des Fachanwalts für Familienrecht ist auch im Vorfeld sinnvoll, da die sog. Kontinuität wichtigstes Kriterium ist, d.h. die Intensität und Häufigkeit des Umgangs. Bei längerem Kontaktabbruch kann deshalb auch nicht sofort der frühere Umgang wieder beansprucht werden, vielmehr ist dann eine behutsame Wieder-Anbahnung die Folge.

Lassen Sie sich zu den konkreten Pflichten und Möglichkeiten frühzeitig in der Kanzlei am Maschsee von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sabine Hogrefe-Scheffel beraten!